Wann erfolgt die Kursänderung bei der Bevölkerungsprognose?

von | Mrz 15, 2019 | Infos | 0 Kommentare

Eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Entwicklung der Rostocker Bevölkerung mit der Bevölkerungsprognose zeigt folgendes Bild (Quelle: Vorlage-Nr: 2019/AM/4399-01 Hansestadt Rostock):

Zu sehen sind ersichtliche erhebliche Abweichungen von den Basisdaten der Ausgangsplanung für die Erstellung unseres neuen Flächennutzungsplanes. Diese Änderungen wird von den Vertretern unsere Stadt ignoriert; aktuelles Beispiel ist ein Artikel in der heutigen Ostsee-Zeitung über das Bündnis für Wohnen in Rostock, welches eine Vereinbarung über den Bau von 26.000 neue Wohnungen abgeschlossen hat.

 

Start der Prognose 2015:                                                          206.033 Einwohner
Bevölkerungsstand gemäß Prognose 2035:                                 230.945 Einwohner
Trend der tatsächlichen Entwicklung 2035: 
Stand 31.12.2018
ca. 224.000 Einwohner

 

Die Abweichung beträgt ca. 6.945 Einwohner. Das ist eine Abweichung der planerischen Datenbasis von fast 30%, welche von Mitarbeitern unserer Ämter, von unseren Politikern sowie den verschiedenen Arbeitsgruppen in Rostock nicht berücksichtigt wird. Dadurch werden Zeit, unser Geld (so werden z.B. Politiker und Beamte von unserem Geld bezahlt) und andere Ressourcen verschwendet, denn wenn vorsätzlich mit falschen Ausgangsdaten geplant wird, wird später eine neue Planung erforderlich. Diese Fehlplanung geht zu Lasten der Allgemeinheit, verschwendet Steuergelder und widerspricht den kommunalrechtlichen Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzipien.

Im neuen Flächennutzungsplan sollen Grünflächen als potentielles Bauland überplant werden, auf denen niemals gebaut werden wird, da der Bedarf nicht vorhanden ist. Auf diesen Grünflächen wird aber nach Festsetzung im Flächennutzungsplan weder von Privatpersonen noch von der öffentlichen Hand investiert werden. Es widerspricht auch hier dem Grundsatz der kommunalrechtlichen Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzipien, wenn z.B. auf einer städtischen Grünfläche, die im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen ist, noch mit öffentlichen Geldern Spielplätze gebaut werden oder Wege aufwendig erneuert werden, …

Kleingärtner, deren Kleingartenanlage als Bauland im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, werden keinen Nach-Pächter finden und nicht in ihren Verein bzw. ihre Parzelle investieren. Rostocker Vereine, die zum Teil über 100 Jahre alt sind, werden sich aufgrund unnötiger Fehlplanungen unserer ROSTOCKER Vertreter auflösen, als hätte es sie nie gegeben. Das ist nicht im Sinne der Rostocker.

Nicht zuletzt ist bei der ganzen Planung keine nachhaltige Entwicklung der Hansestadt Rostock – wie in der Deutschen Nachhaltigkeitstrategie gefordert und mit eigenem gesunden Menschenverstand gedacht – gegeben. Grund und Boden sind kein vermehrbares, sondern ein knappes Gut. Welche Steuerungsmöglichkeiten lassen wir unseren nachfolgenden Generationen, wenn wir heute Rostocks Freiflächen in großen Teilen in Bauland umwandeln und an Investoren verkaufen? Wo haben unsere zukünftigen Generationen Grund und Boden um Ihre Bedarfe zu befriedigen; und seien es nur neue Schulen oder Kindergärten.